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Sprechzeiten:Mo, Mi, Fr: 9.00 bis 14.00 UhrDi, Do: 15.00 bis 20.00 Uhr(nicht an Feiertagen und nicht am 24. und 31.12.)
Die Anrufe werden anonym entgegen-genommen. Dabei bleiben sowohl die Anrufenden als auch das Team des Hilfetelefon Sexueller Missbrauch anonym. Der Datenschutz ist zu jedem Zeitpunkt garantiert.
Beratungsstellen, Notdienste, therapeutisches Fachpersonal sowie weitere Fachleute, die Ihre Fragen zu sexuellem Missbrauch beantworten, finden Sie hier:
Sexualisierte Gewalt: Rechtliche Themen
Sexueller Missbrauch an und mit Kindern unter 14 Jahren ist immer strafbar. Eine Anzeigepflicht gibt es nicht. Dennoch sind vor allem Eltern und andere Bezugspersonen verpflichtet, im Missbrauchsfall Hilfe zu leisten. Sie sollten sich über die Rechte ihrer Schutzbefohlenen informieren, um das betroffene Mädchen oder den betroffenen Jungen bestmöglich unterstützen zu können. Gut zu wissen ist beispielsweise, was sie oder ihn vor und während eines Gerichtsverfahrens erwartet. So können sich Betroffene und deren Angehörige bereits im Vorfeld auf die Situation vorbereiten.
Wann verjährt eine Straftat? Wie läuft das Ermittlungsverfahren ab? Was erwartet die Zeuginnen und Zeugen im Gerichtssaal? Wissenswertes über Rechte und Pflichten der Betroffenen und der Täter oder Täterinnen erfahren Sie hier.
Wer Missbrauch anzeigen will, wendet sich an die Polizei oder Staatsanwaltschaft. Ratsam ist, sich direkt an die Fachdienststelle der Kriminalpolizei für Sexualdelikte zu wenden.
Nach der Anzeige beziehungsweise einem hinreichenden Verdacht auf sexuellen Kindesmissbrauch leitet die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren ein.
Seit dem 1. Januar 2017 haben besonders schutzbedürftige Verletzte einen Anspruch auf professionelle Begleitung und Betreuung während des gesamten Strafverfahrens, die sogenannte psychosoziale Prozessbegleitung. Sie umfasst die qualifizierte Betreuung, Informationsvermittlung und Unterstützung im Strafverfahren. Damit soll vor allem die individuelle Belastung der Opfer reduziert werden.
Eröffnet das Gericht das Hauptverfahren, kommt es zur Hauptverhandlung. Bei der Hauptverhandlung gilt das Prinzip der „Mündlichkeit": Alles Wichtige muss im Prozess ausgesprochen und behandelt werden. Die Verhandlung ist grundsätzlich öffentlich, es sei denn, die Anklage stellt einen Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit. Wie kann man sich auf die Hauptverhandlung vorbereiten? Über den Ablauf des Gerichtsverfahrens informieren Sie sich hier.
Bei einer Nebenklage kann ein Zeuge oder eine Zeugin neben der Staatsanwaltschaft als weiterer Ankläger oder weitere Anklägerin auftreten. Die Nebenklage ermöglicht es dem Nebenkläger oder der Nebenklägerin, aktiv am Prozess teilzunehmen und zusätzliche Rechte zugesprochen zu bekommen.
Sie haben Missbrauch in Ihrer Kindheit oder Jugend erlebt und suchen jemanden, der Ihnen hilft, das Geschehene zu bewältigen? Oder Sie wollen sich einen Überblick verschaffen, welche therapeutischen Angebote und Beratungsstellen es in Ihrer Region gibt? Die Datenbank des Hilfeportals nennt Ihnen Ansprechpartner in Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Hinweis: Wenn Sie nach spezialisierten Fachberatungsstellen suchen, werden erst diese und dann im Anschluss auch die allgemeinen Beratungsstellen angezeigt, da Fachberatungsstellen nicht in jeder Region vorhanden sind.